Kosten und Ablauf
Die Gesamtdauer der Psychotherapie wird je nach Einzelfall entschieden und liegt meistens zwischen 12 und 60 Stunden. Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel 1 mal pro Woche statt. Dies kann jedoch individuell abgestimmt werden. Eine Sitzung dauert 50 Minuten, manchmal kann es sinnvoll sein Doppelsitzungen (100 Minuten) durchzuführen.
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Die Behandlungskosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für eine Psychotherapie, Einzelsitzung kann zwischen 131,16 € und 153,02 € liegen (3 bis 3,5-facher Satz). Dieser Betrag orientiert sich an der aktuellen Empfehlung der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV, Stand Februar 2023).
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Das Honorar für eine Paartherapie á 50 Min beträgt € 150, á 60 Min beträgt € 180. Die Kosten für eine Paartherapie werden nicht durch die Krankenkassen erstattet.
Privatversichert
Wenn die Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist, übernehmen die privaten Krankenversicherungen oder (und Beihilfe) in der Regel die Behandlungskosten. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung. In Ihrem Versicherungsvertrag und der Beihilfeordnung ist geregelt, ob und in welchem Umfang Ihnen psychotherapeutische Leistungen erstattet werden. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Sie sollten sich daher im Vorfeld bei ihrer Versicherung erkundigen, ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.
Gesetzlich versichert
Da ich eine Privatpraxis führe (und demnach nicht über einen sog. Kassensitz verfüge), kann ich die Behandlungskosten nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Aber wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit und in einer zumutbaren Entfernung keinen kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden, muss Ihnen die Kasse auch eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis erstatten, da die gesetzlichen Krankenkassen allgemein dazu verpflichtet sind, Ihnen bei nachgewiesenem Bedarf zeitnah eine Psychotherapie zu ermöglichen. Um sicher zu gehen, dass die Kasse die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung übernimmt, stellt man vorab bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung. Hierbei unterstütze ich Sie gerne mit Informationen und Textvorlagen.
In manchen Fällen kann es dennoch zu privaten Zuzahlungen kommen. Sie sollten sich daher im Vorfeld bei ihrer Versicherung erkundigen, ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.
Selbstzahler
Als Selbstzahler kann die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Die Psychotherapie wird auch bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.